Redaktionsverfahren und Begutachtung

Die Redaktion von Medaon wendet mit dem double-blind peer review zum einen und der Begutachtung durch Redaktionsmitglieder zum anderen zwei unterschiedliche Verfahren der inhaltlichen Einschätzung der vorgelegten Manuskripte an, die je nach Beitragsformat Verwendung finden.

Eingereichte und für das Peer Review prinzipiell akzeptierte Einzelbeiträge für die Rubrik Artikel sowie für die Rubrik Bildung (fachwissenschaftliche Aufsätze) werden stets anonymisiert an zwei unabhängige Gutachterinnen und Gutachter geschickt. Dafür werden sachlich orientiert externe Reviewerinnen und Reviewer herangezogen, die drei Empfehlungen aussprechen können: Veröffentlichung ohne Einschränkung, Veröffentlichung mit Einschränkung/nur nach nochmaliger Überarbeitung, keine Veröffentlichung. Auf der Grundlage dieser Empfehlungen entscheidet die beitragsbetreuende Fachredaktion über die Veröffentlichung oder Nicht-Veröffentlichung eines Beitrags (ggf. auch nach Austausch im weiteren Redaktionskreis), die Autorinnen und Autoren werden über die Entscheidung und deren Gründe informiert. Im Falle einer Annahme mit Einschränkung wird die revidierte Fassung vor Veröffentlichung ggf. einem Gutachter oder einer Gutachterin nochmals zur Prüfung zugestellt.

Beiträge, die für die Rubriken Miszelle, Quellen und Rezensionen sowie Bildung (mit Ausnahme fachwissenschaftlicher Aufsätze) eingereicht werden, werden durch die entsprechende Rubrikredaktion im Austausch mit weiteren Redaktionsmitgliedern inhaltlich geprüft und bewertet. Die Redaktion behält sich vor, in bestimmten Fällen eine externe Einschätzung heranzuziehen. Die Autorinnen und Autoren werden anschließend informiert, ob ihr Beitrag zur Veröffentlichung, ggf. mit der Einschränkung zur nochmaligen Überarbeitung, angenommen wird.

Grundsätzlich erhalten Autorinnen und Autoren die jeweilige redaktionelle Entscheidung mit ausführlicher Begründung übermittelt. Die Redaktion behält sich vor, bei revidierten Fassungen eine Veröffentlichung von einer erneuten Überarbeitung abhängig zu machen.

Jedes inhaltlich angenommene Manuskript wird einem externen Sprachlektorat übergeben. Die daraus folgenden Korrekturvorschläge werden den Autorinnen und Autoren vorgestellt und mit ihnen abgesprochen sowie die PDF-Version des Beitrages zur letzten Prüfung vorgelegt.